Fabio Polly spricht mit dem Verfassungsjuristen Bernhard Clemenz über jenes Amt, das oft als das zweithöchste im Staat bezeichnet wird. Anlässlich der jüngsten Wahl des Nationalratspräsidiums mit Walter Rosenkranz (FPÖ) an der Spitze werden parlamentarische Usancen wie die Vergabe des Amts an die stimmenstärkste Partei hinterfragt. Warum sind Gepflogenheiten von Bedeutung? Welche Funktionen erfüllt der Nationalratspräsident und ist seine Abwahl letztlich wirklich unmöglich?
Mit Walter Rosenkranz bekleidet erstmals ein FPÖ-Politiker das Amt des Nationalratspräsidenten – ein Debüt, das zu zahlreichen Debatten führte. Dass die stärkste Partei den Nationalratspräsidenten stellt, ist zwar Usance, jedoch kein Gesetz. Ein leichtfertiges Brechen dieser Gepflogenheit hätte womöglich Folgen für die nächste Wahl des Präsidiums. Gleichzeitig ist eine Abwahl des Nationalratspräsidenten in der Verfassung nicht vorgesehen – umso größer ist daher die Bedeutung einer untadeligen Person an der Spitze des Hohen Hauses. Wie kommt es, dass jenes Amt nicht durch ein Misstrauensvotum neu besetzt werden kann, während über Bundespräsident:in und -kanzler:in das Damoklesschwert der Abwahl schwebt? Host Fabio Polly und Verfassungsjurist Bernhard Clemenz erläutern in dieser Episode, warum der Wunsch nach Abwählbarkeit mit dem Tempo der heutigen Zeit zusammenhängt, und erinnern sich an die Ausschaltung des Parlaments im Jahr 1933. Das Hohe Haus schrittweise zum Unterapparat einer Partei umzubauen, ist nach Clemenz kein Ding der Unmöglichkeit. Wo liegt also aus verfassungsjuristischer Sicht die rote Linie für den Nationalratspräsidenten?
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